cme – Was bedeutet das?
CME steht für "continuing medical education" (kontinuierliche medizinische Fortbildung).
Sowohl niedergelassene Ärzte als auch Fachärzte in Kliniken müssen gegenüber Ihrer Landesärztekammer innerhalb von fünf Jahren 250 CME-Punkte vorweisen, um das Fortbildungszertifikat zu erhalten. Wir dieser Nachweis nicht erbracht, drohen Sanktionen.
Die CME-Punkte können durch Teilnahme an verschiedenen Arten von Fortbildungsmaßnahmen erworben werden. Neben Vorträgen, Kongressen und dem Selbststudium von Fachliteratur gehören dazu auch strukturierte interaktive Fortbildungen über Printmedien, Online-Medien (CME online) oder audiovisuelle Medien (alles Kategorie D). Bei fast allen Landesärztekammern können 100 % der erforderlichen 250 CME-Punkte online gesammelt werden.
Für jedes Online-CME-Modul werden bis zu 3 CME-Punkte vergeben. Sind 70 bis 90 % der Fragen richtig beantwortet, erhalten Sie 2 CME-Punkte. Für 100 % richtige Antworten gibt es 3 CME-Punkte.
Um den administrativen Aufwand für die Ärzte und die Landesärztekammern gering zu halten, gibt es ein Verfahren zur elektronischen Erfassung von Fortbildungspunkten und deren Übermittlung an die Landesärztekammern. Hierfür erhält jeder Arzt/jede Ärztin eine individuelle „einheitliche Fortbildungsnummer“ (EFN). Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Online-Fortbildung wird die Punktezahl zusammen mit der EFN und einer (modulspezifischen) Veranstaltungsnummer elektronisch an einen Server bei der Bundesärztekammer verschickt. Dieser „elektronische Informationsverteiler“ (EIV) verteilt die von den Ärzten erlangten CME-Punkte an die zuständige Landesärztekammer. Dort werden sie dem individuellen Punktekonto des Arztes/der Ärztin gutgeschrieben.
Unabhängig von der Möglichkeit der elektronischen Weitergabe der CME-Punkte werden Sie immer eine Teilnahmebescheinigung im PDF-Format erhalten (jederzeit verfügbar in „Mein CME“). Wir empfehlen Ihnen, diese auszudrucken und als definitiven Fortbildungsnachweis aufzubewahren. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg nimmt nicht am Verfahren der elektronischen Punkteübermittlung teil. Ärzte aus Baden-Württemberg reichen bitte weiter die ausgedruckten Teilnahmebescheinigungen bei ihrer Ärztekammer ein.
Zusätzliche Informationen zu CME online, EFN und EIV sowie den gesetzlichen Bestimmungen zur ärztlichen Fortbildung finden Sie unter:
www.bundesaerztekammer.de
www.cme-colleg.de
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CME online: Weitere CME-Fortbildungen von MEDI DIDAC finden Sie unter www.cme-colleg.de
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